Wehrdienstmodernisierungsgesetz: Musterungszentren und Sanktionen ab 2027

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Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz tritt ab 2027 in Kraft und sieht die Errichtung von Musterungszentren vor, in denen junge Erwachsene auf ihre Eignung für den Wehrdienst geprüft werden. Gleichzeitig werden Sanktionen für Nichtteilnahme festgelegt, um die Rekrutierungsqualität zu erhöhen und die Bereitschaft der Bundeswehr zu stärken und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten zu gewährleisten.
08.05. 15:14 kn-online.de
2 Quellen
08.05. 15:14 ln-online.de
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