Oberverwaltungsgericht: Beschluss: Pornoseiten bleiben vorerst frei zugänglich

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Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Pornoseiten trotz einer fehlenden Alterskontrolle vorerst frei zugänglich bleiben dürfen. Die rechtliche Zuständigkeit für entsprechende Maßnahmen sieht das Gericht bei den zuständigen Behörden im EU-Ausland. Diese Entscheidung wurde in verschiedenen regionalen Medien wie der Recklinghäuser Zeitung, der Dattelner Morgenpost und der Hertener Allgemeinen veröffentlicht, da die rechtliche Klärung der Zuständigkeit im europäischen Ausland die aktuelle Zugänglichkeit dieser Plattformen innerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit vorerst rechtfertigt.
09.10. 16:15 zeit.de
16 Quellen
09.10. 16:20 marler-zeitung.de
09.10. 16:25 finanzen.net
09.10. 16:25 aktiencheck.de
09.10. 16:40 wp.de
09.10. 16:45 finanzen.net
09.10. 16:50 aktiencheck.de
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