Wahlwerbung: Gericht prüft Eilantrag: AfD soll Heino nicht mehr nennen

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Der Landgericht Neuruppin prüft einen Eilantrag des Sängers Heino, der sich gegen die Verwendung seines Namens in AfD‑Wahlwerbung richtet. Die Partei hatte Heino in einer Wahlkampagne erwähnt, was der Sänger als Verletzung seiner Bildrechte ansieht. Die AfD betont, dass die Nennung im politischen Kontext zulässig sei, während Heino die unrechtmäßige Nutzung seiner Person kritisiert. Der Fall steht offen, Entscheidung aussteht.
20.04. 18:33 zeit.de
26 Quellen
20.04. 18:33 stern.de
20.04. 18:34 marler-zeitung.de
20.04. 18:34 tagesspiegel.de
20.04. 19:44 marler-zeitung.de
20.04. 19:57 stern.de
20.04. 19:57 zeit.de
20.04. 19:59 marler-zeitung.de
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