Verwaltungsrecht: Polizistin verliert Eilverfahren nach Geschlechtswechsel

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Beförderungsstopp einer Polizeibeamtin, die ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich geändert hat, bestätigt. Ein laufendes Disziplinarverfahren begründet die Maßnahme, da das Polizeipräsidium Düsseldorf den Verdacht hegt, die Änderung lediglich zur Erhöhung der Beförderungschancen vorgenommen zu haben. Das Gericht betont, dass Dienstherren Beamte bei Zweifeln an der Eignung von Beförderungen ausschließen dürfen.
05.05. 16:29 zeit.de
13 Quellen
05.05. 16:29 stern.de
05.05. 16:34 marler-zeitung.de
05.05. 18:08 welt.de
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