Verwaltungsgerichtshof: Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Chronologischer Quellenfluss
Zurück

KI-Zusammenfassung

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die AfD weiterhin beobachten darf. Die Partei versuchte mit juristischen Mitteln, gegen diese Maßnahme vorzugehen, scheiterte jedoch erneut. Konkret lehnte das Gericht einen Antrag der AfD auf Zulassung der Berufung ab. Damit bleibt die Beobachtung der bayerischen Landesorganisation durch die Sicherheitsbehörden rechtlich legitimiert, während die Bemühungen der Partei, diese Überwachung gerichtlich zu stoppen, in diesem Verfahren erfolglos blieben.
17.06. 15:40 stern.de
2 Quellen
17.06. 16:15 zdfheute.de
Kommentare
Wird geladen...
0