Urteil in Münster: Kein Anspruch für QVC auf bevorzugte Platzierung im TV

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In Münster entschied das Landgericht, dass QVC keinen Anspruch auf bevorzugte Platzierung im TV hat. Das Gericht stellte fest, dass die vertraglichen Regelungen keine Vorrangstellung für QVC vorsehen und dass die Forderung daher unbegründet ist. Die Entscheidung schließt die Möglichkeit aus, dass QVC künftig bevorzugte Sendezeiten beanspruchen kann. Dies gilt auch für zukünftige Werbepartner, die ähnliche Ansprüche geltend machen.
27.05. 15:22 stern.de
14 Quellen
27.05. 15:22 zeit.de
27.05. 15:24 marler-zeitung.de
27.05. 16:30 stern.de
27.05. 16:45 aktiencheck.de
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