Speicherung von IP-Daten: Neuer Anlauf für Vorratsdatenspeicherung

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KI-Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Internetanbieter die IP‑Adressen aller Nutzer:innen für drei Monate auf Vorrat speichern müssen. Ziel sei die Erleichterung von Strafverfolgungsmaßnahmen, während Datenschützer Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Grundrechte äußern und die Maßnahme Ermittlungen bei schweren Straftaten beschleunigen soll.
22.04. 17:09 taz.de
3 Quellen
22.04. 18:06 handelsblatt.com
22.04. 18:35 welt.de
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