Handybildschirm: Urteil: Telekom darf Netzanzeige nicht für Werbung nutzen

Chronologischer Quellenfluss
Zurück

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Köln hat der Telekom untersagt, die Netzanzeige auf dem Handybildschirm ihrer Kunden für Werbezwecke zu nutzen. Konkret wurde verboten, die Bezeichnung telekom.de durch einen Werbeslogan wie Im besten Netz zu ersetzen. Diese Werbeaktion führte bei einigen Kunden zu Verwirrung über den Zustand ihrer Geräte. Das Gericht beanstandete die Praxis, wodurch die Telekom nun gezwungen ist, die ursprüngliche Netzanzeige beizubehalten und keine Werbeinhalte an dieser Stelle im Display zu platzieren.
26.10. 17:10 stern.de
3 Quellen
26.10. 17:15 finanzen.net
26.10. 17:20 aktiencheck.de
Kommentare
Wird geladen...
0