Gerichtsbeschluss: Vergabe der Wiesn-Zelte war rechtmäßig

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KI-Zusammenfassung

Ein Gerichtsbeschluss bestätigt, dass die Vergabe der lukrativen Groß-Zelte auf der Wiesn rechtmäßig erfolgt ist. Damit wurde die mit Spannung erwartete Frage geklärt, ob die Vergabe weiterhin nach bisherigen Gepflogenheiten erfolgen darf oder ob eine europaweite Ausschreibung zwingend erforderlich gewesen wäre. Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass das bestehende Verfahren zulässig ist und keine europaweite Ausschreibung für die Vergabe dieser begehrten Zelte notwendig ist, was die aktuelle Praxis rechtlich absichert.
16.10. 10:55 bnn.de
16 Quellen
16.10. 11:00 marler-zeitung.de
16.10. 11:10 aktiencheck.de
16.10. 11:20 faz.net
16.10. 11:20 finanzen.net
16.10. 11:25 aktiencheck.de
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