LNG-Terminal auf Rügen: Gemeinde Binz verliert Rechtsstreit

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Die Gemeinde Binz ist mit ihrer Klage gegen die Genehmigung des Terminals für Flüssigerdgas (LNG) auf Rügen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies das Verfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 A 6.25 als unzulässig zurück. In der Begründung des Gerichts wurde ausgeführt, dass relevante Schutzobjekte, wie beispielsweise kommunale Einrichtungen, weit außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstandes liegen. Damit bleibt die Genehmigung für das LNG-Terminal auf Rügen trotz des rechtlichen Widerstands der betroffenen Gemeinde Binz weiterhin in Kraft.
16.09. 17:15 finanzen.net
7 Quellen
16.09. 18:05 finanzen.net
16.09. 18:10 aktiencheck.de
16.09. 18:45 spiegel.de
16.09. 18:50 stern.de
16.09. 19:10 aktiencheck.de
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