Protestaktion: Gericht: Kein Platzverweis für Proteste im Voraus

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KI-Zusammenfassung

Bei Protestaktionen gegen einen Rüstungskonzern klebten sich Personen fest und hinterließen diverse Schriftzüge. Um eine Wiederholung dieser Vorfälle zu vermeiden, beabsichtigte die Polizei, ein Verbot durch Platzverweise im Voraus auszusprechen. Ein zuständiges Gericht bewertete dieses Vorgehen jedoch als zu weitreichend und untersagte die präventiven Maßnahmen. Die Entscheidung stellt klar, dass solche Platzverweise im Voraus nicht zulässig sind, auch wenn die Polizei damit die Wiederholung von Protesten gegen den genannten Rüstungskonzern verhindern wollte.
02.10. 13:25 tagesspiegel.de
3 Quellen
02.10. 13:35 stern.de
02.10. 13:35 zeit.de
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