Plünderung von Haspa-Schließfächern in Norderstedt: OLG weist Klage ab

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Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der bei einem Einbruch in einer Haspa‑Filiale in Norderstedt sein Schließfach geplündert bekam. Das Gericht stellte fest, dass die Bank keine Haftung für den Diebstahl trägt, da keine Fahrlässigkeit vorlag, und betont die Notwendigkeit für Banken, Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.
27.05. 15:45 kn-online.de
3 Quellen
27.05. 15:45 ln-online.de
27.05. 17:06 stern.de
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