Gericht: Preiserhöhungen bei Festpreisen unwirksam

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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Energiediscounter Extraenergie die vereinbarten Strom- und Gaspreise für Haushalte mit Preisgarantie nicht einseitig erhöhen durfte. Dies betrifft mehrere Preiserhöhungen aus dem Jahr 2022, die per Anschreiben an die Kundinnen und Kunden kommuniziert wurden. Trotz stark gestiegener Beschaffungskosten bleiben die Festpreise laut dem Urteil wirksam. Die einseitigen Anpassungen durch den Anbieter wurden vom Gericht als unwirksam eingestuft, wodurch die ursprünglichen Preisgarantien für die betroffenen Verbraucher weiterhin Bestand haben.
05.10. 18:00 marler-zeitung.de
7 Quellen
05.10. 18:05 finanzen.net
05.10. 18:10 aktiencheck.de
05.10. 18:15 spiegel.de
05.10. 18:30 handelsblatt.com
05.10. 18:50 aktiencheck.de
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