Zum Nord-Stream-Prozess: „Im Krieg dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden“

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In Hamburg beginnt der Prozess gegen Serhij K., den die Bundesanwaltschaft als Drahtzieher der Nord-Stream-Sprengungen identifiziert hat. Völkerrechtler Kai Ambos betont in diesem Zusammenhang, dass zivile Objekte in Kriegszeiten nicht angegriffen werden dürfen. Die Explosionen ereigneten sich vor rund vier Jahren. Der Prozess befasst sich nun mit den konkreten Vorwürfen gegen den Ukrainer, der die Anschläge auf die Pipelines organisiert haben soll, was im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht.
13.10. 20:55 taz.de
15 Quellen
14.10. 06:05 bnn.de
14.10. 06:05 tagesspiegel.de
14.10. 06:10 marler-zeitung.de
14.10. 06:10 zeit.de
14.10. 06:10 volksfreund.de
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