Gerichtsentscheidung: Klage gegen Lidl-App abgewiesen - Gericht nicht zuständig

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Ein Gericht hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen die Rabatt-App von Lidl abgewiesen, da es sich für nicht zuständig erklärt hat. Der Verband warf dem Lebensmittelhändler vor, durch die App bestimmte Kunden zu diskriminieren. Da das Gericht die Zuständigkeit ablehnte, blieb die Klage des Verbands ohne Erfolg. Die rechtliche Auseinandersetzung über die mögliche Diskriminierung innerhalb der Lidl-App konnte somit in diesem Verfahren nicht abschließend geklärt werden.
29.09. 12:00 tagesspiegel.de
5 Quellen
29.09. 12:10 handelsblatt.com
29.09. 12:15 finanzen.net
29.09. 12:15 aktiencheck.de
29.09. 12:50 faz.net
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