Sie haben die Wahlbenachrichtigung verlegt? So geben Sie trotzdem Ihre Stimme ab

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KI-Zusammenfassung

In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, trotz einer verlorenen oder nicht erhaltenen Wahlbenachrichtigung an der Wahl teilzunehmen. Wähler können ihre Stimme auch ohne dieses Dokument abgeben, sofern sie stimmberechtigt sind. In Berlin gibt es jedoch eine signifikante Gruppe von Bewohnern über 16 Jahren, die nicht wahlberechtigt sind und somit keine Stimme abgeben dürfen. Die Informationen erläutern die Vorgehensweise für Personen, die ihre Benachrichtigung verlegt haben, um dennoch ihr Wahlrecht auszuüben.
20.09. 11:55 morgenpost.de
3 Quellen
20.09. 12:05 stern.de
20.09. 15:00 taz.de
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