Nicht verpflichtend: Gerichtsvollzieher werden mit Schutzwesten ausgestattet

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KI-Zusammenfassung

Gerichtsvollzieher, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Schulden eintreiben, Wertgegenstände pfänden oder Zwangsräumungen durchführen, werden nun mit Schutzwesten ausgestattet. Da es bei diesen Einsätzen mitunter zu kritischen Situationen kommen kann, sollen die Mitarbeiter durch diese Maßnahme besser geschützt werden. Die Nutzung der Schutzwesten ist jedoch nicht verpflichtend. Ziel ist es, die Sicherheit des Personals bei potenziell gefährlichen Aufgaben im Außendienst zu erhöhen und die physische Integrität der Mitarbeiter während der Vollstreckungsmaßnahmen effektiv zu gewährleisten.
14.09. 14:05 tagesspiegel.de
3 Quellen
14.09. 14:25 zeit.de
14.09. 14:30 stern.de
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