Urteil: „Likör ohne Ei“ darf weiter so heißen

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Das OLG Schleswig hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Produktbezeichnung „Likör ohne Ei“ weiterhin zulässig ist. Nach Ansicht des Gerichts liegt keine unzulässige Anspielung auf den herkömmlichen Eierlikör vor, weshalb die Benennung erlaubt bleibt. Trotz dieser gerichtlichen Entscheidung ist der juristische Streit um den Namen noch nicht endgültig beendet. Die Entscheidung betrifft die rechtliche Einordnung der Produktbezeichnung im Wettbewerb und klärt die aktuelle Situation für den betroffenen Hersteller.
16.09. 11:50 bnn.de
14 Quellen
16.09. 11:55 marler-zeitung.de
16.09. 12:00 finanzen.net
16.09. 12:00 aktiencheck.de
16.09. 13:55 welt.de
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