Landgericht Oldenburg: Totschlag in Arbeiterunterkunft? Angeklagter gesteht Stich

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Am Landgericht Oldenburg wurde ein 28‑jähriger Mann wegen Totschlags in einer Arbeiterunterkunft verurteilt, nachdem er die Stichverletzung des Opfers gestanden hatte. Das Gericht prüft nun die Schuld und die Strafzumessung gemäß § 222 StGB. Die Entscheidung soll im kommenden Monat verkündet werden und wirft Fragen zu Gewalt in Wohngemeinschaften auf.
08.05. 13:28 stern.de
2 Quellen
08.05. 13:28 zeit.de
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