Kirchliches Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Keine Kündigung nach Kirchenaustritt

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KI-Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach einem Kirchenaustritt unzulässig ist, auch wenn die Kirchen Arbeitgeber für Hunderttausende Menschen sind.
05.11. 17:30 zeit.de
3 Quellen
05.11. 17:35 volksfreund.de
05.11. 17:35 handelsblatt.com
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