Oberverwaltungsgericht: Gericht: Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeijob

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass ein Harnstein keinen ausreichenden Grund darstellt, um einen Bewerber vom Dienst bei der Polizei auszuschließen. Das Gericht urteilte zugunsten des Bewerbers und stellte klar, dass diese medizinische Besonderheit nicht als Ausschlusskriterium für die Eignung zum Polizeiberuf gewertet werden darf. Damit wird die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die betroffene Person trotz des Harnsteins grundsätzlich für den Polizeidienst in Frage kommt und nicht diskriminiert werden darf.
28.09. 17:55 zeit.de
11 Quellen
28.09. 20:10 marler-zeitung.de
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