Handybildschirm: Urteil: Telekom darf Netzanzeige nicht für Werbung nutzen

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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Telekom die Netzanzeige auf Handybildschirmen nicht für Werbung nutzen darf. Im Rahmen einer Werbeaktion wurde die Anzeige „telekom.de“ durch den Slogan „Im besten Netz“ ersetzt. Dies führte bei einigen Kunden zu Verwirrung, da sie vermuteten, es gäbe ein technisches Problem mit ihrem Gerät. Das Gericht beanstandete diese Praxis und untersagte die Nutzung des Bereichs für marketingbezogene Inhalte, um die Klarheit der Systeminformationen für die Nutzer zu gewährleisten.
26.10. 14:25 zeit.de
3 Quellen
26.10. 14:35 volksfreund.de
26.10. 14:35 handelsblatt.com
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