Gericht: Futterautomat mit Kamera darf verkauft werden

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Zwei Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben entschieden, dass der Verkauf des Smart Pet Feeder weiterhin zulässig ist. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur versucht, den Vertrieb dieses Futterautomaten mit integrierter Kamera zu stoppen. Die juristische Prüfung ergab jedoch, dass das Gerät keine verdeckte Überwachung darstellt. Damit wurde die Position der Bundesnetzagentur zurückgewiesen und der Weg für den kommerziellen Vertrieb des Produkts auf dem Markt offiziell durch die entsprechenden gerichtlichen Instanzen in Nordrhein-Westfalen freigegeben.
18.09. 15:10 bnn.de
13 Quellen
18.09. 15:15 marler-zeitung.de
18.09. 15:30 finanzen.net
18.09. 15:30 aktiencheck.de
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