Steuerhinterziehung: Finanzgericht weist Cum-Ex-Klage der Warburg Bank ab

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Das Finanzgericht hat die Klage der Hamburger Warburg Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal abgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits standen Forderungen des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen gegen das Institut. Konkret ging es dabei um die Erhebung von Hinterziehungszinsen für den Zeitraum von 2007 bis 2009. Damit erleidet die in den Skandal verwickelte Bank einen weiteren juristischen Rückschlag in ihrem Kampf gegen die steuerlichen Forderungen der zuständigen Behörden in Hamburg.
24.09. 12:30 zeit.de
3 Quellen
24.09. 12:35 finanzen.net
24.09. 12:40 aktiencheck.de
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