Volkswagen muss wegen Ad-hoc-Verstoßes 1,2 Mio Euro Geldbuße zahlen

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Der VW-Konzern muss eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Millionen Euro an die Finanzaufsicht Bafin zahlen. Grund hierfür ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung, der bereits Jahre zurückliegt. Nach einer Untersuchung kam die Bafin zu dem Schluss, dass Volkswagen die eigene Prognose für das Geschäftsjahr 2023 zwingend per Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlichen müssen. Dieser Vorfall rückt die VW-Aktie derzeit in den Fokus der Marktbeobachter, da die regulatorischen Anforderungen an die Informationspflichten nicht eingehalten wurden.
09.10. 08:10 finanzen.net
21 Quellen
09.10. 08:30 finanzen.net
09.10. 09:00 finanzen.net
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09.10. 09:05 aktiencheck.de
09.10. 09:05 tagesspiegel.de
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09.10. 09:45 handelsblatt.com
09.10. 11:05 tagesschau.de
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