Neues EU-Asylrecht: Asylrechtsreform: Mehrheit kommt jetzt ins Schnellverfahren

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Die neue EU-Asylrechtsreform führt beschleunigte Verfahren für eine Vielzahl von Antragstellern ein. Ein wesentlicher Aspekt dieser Regelungen ist, dass Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bereits abgeschoben werden können, selbst wenn sie gegen diese Entscheidung Klage eingereicht haben. Die Abschiebung kann somit erfolgen, noch bevor ein Gericht eine endgültige Entscheidung über den Fall getroffen hat. Damit verschärft die EU die Bedingungen für Asylsuchende innerhalb der Mitgliedstaaten durch diese neuen gesetzlichen Vorgaben im Asylrecht.
19.09. 05:20 tagesspiegel.de
4 Quellen
19.09. 05:30 zeit.de
19.09. 05:30 handelsblatt.com
19.09. 07:00 zeit.de
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