Eilverfahren: Gericht: Futterautomat mit Kamera darf verkauft werden

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In einem Eilverfahren haben zwei Gerichte in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Verkauf des Smart Pet Feeder weiterhin zulässig ist. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur versucht, den Vertrieb dieses Futterautomaten mit integrierter Kamera zu stoppen. Die Gerichte kamen jedoch zu dem Schluss, dass das Gerät keine verdeckte Überwachung darstellt. Damit wurde das Vorhaben der Bundesnetzagentur gestoppt, den Vertrieb des Produkts zu untersagen, und der Verkauf des Smart Pet Feeder bleibt rechtlich erlaubt.
18.09. 15:10 tagesspiegel.de
3 Quellen
18.09. 15:15 stern.de
18.09. 15:20 zeit.de
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