Gericht: Einige Eon-Fernwärme-Preisklauseln unwirksam

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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bestimmte Preiserhöhungsklauseln des Anbieters Eon Energy Solutions in Hamburg, Erkrath und Schwalbach rechtswidrig sind. Betroffene Fernwärme-Kunden in diesen Versorgungsgebieten haben dadurch Aussichten auf Rückerstattungen. Verbraucherschützer beabsichtigen jedoch, Revision einzulegen, da Kunden nicht unmittelbar Zahlungen erhalten. Das Urteil betrifft spezifische Preisformeln in den Fernwärme-Verträgen des Energieunternehmens Eon, was die rechtliche Grundlage für die Preisgestaltung in den genannten Regionen grundlegend infrage stellt.
12.10. 13:05 marler-zeitung.de
6 Quellen
12.10. 13:10 finanzen.net
12.10. 13:10 finanzen.net
12.10. 13:10 aktiencheck.de
12.10. 13:10 aktiencheck.de
12.10. 13:25 finanzen.net
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