Daniel Wolski muss endgültig ins Gefängnis: BGH lehnt Revision von Lünens Ex-Vizebürgermeister ab

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KI-Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Vizebürgermeisters Daniel Wolski abgelehnt, wodurch seine Haftstrafe als endgültig bestätigt wird. Wolski, der wegen Missbrauchs in Lüneburg verurteilt wurde, kann nun nicht mehr vor dem Gericht vorgehen. Die Entscheidung schließt die Rechtsmittelwege und legt den Weg zur Inhaftierung fest.
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