Berufungsverhandlung: Urteil: «Likör ohne Ei» darf weiter so heißen

Chronologischer Quellenfluss
Zurück

KI-Zusammenfassung

Das OLG Schleswig hat in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ weiterhin zulässig ist. Nach Ansicht des Gerichts liegt keine unzulässige Anspielung auf den klassischen Eierlikör vor. Damit wurde dem Namen vorerst rechtlicher Bestand gewährt. Dennoch ist der juristische Streit um die Benennung des Produkts noch nicht endgültig beendet, da weitere rechtliche Schritte möglich bleiben. Das Urteil klärt somit die aktuelle Verwendung der Produktbezeichnung in diesem spezifischen Verfahren.
16.09. 11:50 zeit.de
3 Quellen
16.09. 11:55 handelsblatt.com
16.09. 12:10 ga.de
Kommentare
Wird geladen...
0