Nach Wolfsangriff: Behörde: Kinder hätten Wolfsgehege nicht betreten dürfen

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KI-Zusammenfassung

Die Polizei ermittelt gegen eine Mitarbeiterin eines brandenburgischen Wildparks wegen fahrlässiger Körperverletzung, nachdem ein achtjähriges Mädchen von Polarwölfen angegriffen wurde. Laut Behördenangaben hätten die Kinder das entsprechende Wolfsgehege nicht betreten dürfen. Infolge des Vorfalls ist für den Anfang der Woche eine Kontrolle des Wildparks geplant, um die Sicherheitsvorkehrungen zu prüfen. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Umstände, die den Zugang der Kinder zum gefährlichen Bereich ermöglichten.
29.10. 19:55 zeit.de
3 Quellen
29.10. 20:40 kn-online.de
29.10. 20:45 ln-online.de
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