Berlin / Brandenburg: Gericht: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

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Das Oberlandesgericht München hat die Mindestverbüßungsdauer für die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe auf insgesamt 24 Jahre festgelegt. Damit muss sie bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Gericht lehnte zudem den Antrag ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Diese Entscheidung wurde offiziell durch das Gericht in München mitgeteilt, wodurch die Haftzeit der Verurteilten für die kommenden Jahre rechtlich verbindlich fixiert wurde, ohne dass eine vorzeitige Entlassung in Sicht ist.
27.10. 11:40 tagesspiegel.de
33 Quellen
27.10. 11:45 faz.net
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27.10. 13:05 tagesspiegel.de
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