Bundesarbeitsgericht: Kirchenaustritt darf kein pauschaler Kündigungsgrund sein

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kirchenaustritt kein pauschaler Kündigungsgrund sein darf. Damit werden die Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber eingeschränkt, die Hunderttausende Menschen beschäftigen. Zuvor gab es häufige Streitigkeiten darüber, ob die Kirchenmitgliedschaft eine zwingende Voraussetzung für das Beschäftigungsverhältnis darstellt. Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass ein Austritt aus der Kirche nicht mehr automatisch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen darf, was die Rechtsposition der Arbeitnehmer stärkt.
05.11. 17:15 zeit.de
14 Quellen
05.11. 17:30 bnn.de
05.11. 17:35 marler-zeitung.de
05.11. 17:45 finanzen.net
05.11. 18:05 ikz-online.de
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