Arbeitszeit Lehrkräfte: Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Lehrkräfte keinen automatischen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit haben. Dies gilt ausdrücklich auch für Schulleiter, wie ein pensionierter Rektor aus Niedersachsen feststellen musste, dessen Klage scheiterte. Eigenständige Verlängerungen der Arbeitszeit berechtigen nicht zu Entschädigungen. Stattdessen muss eine Überlastung durch Mehrarbeit beim Dienstherrn angezeigt werden, wobei Aufgaben gegebenenfalls zurückgestellt werden müssen, um die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen einzuhalten und eine Überlastung zu vermeiden.
17.09. 18:25 handelsblatt.com
10 Quellen
17.09. 18:30 finanzen.net
17.09. 18:35 aktiencheck.de
17.09. 18:40 stern.de
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17.09. 18:55 tagesspiegel.de
17.09. 19:05 handelsblatt.com
17.09. 19:10 finanzen.net
17.09. 19:15 aktiencheck.de
17.09. 20:05 spiegel.de
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