Bundesverfassungsgericht: AfD-Abgeordneter scheitert mit Eilantrag gegen Ordnungsgeld

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf gegen interne Ordnungsmaßnahmen seiner Fraktion verworfen. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte im Mai beschlossen, Moosdorf ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro aufzuerlegen. Zudem wurde ihm untersagt, sechs Wochen lang im Namen der Fraktion im Bundestag zu sprechen. Des Weiteren darf er für einen Zeitraum von drei Monaten nicht an Fraktionsveranstaltungen teilnehmen. Die gerichtliche Entscheidung bestätigt somit die rechtliche Durchsetzbarkeit dieser spezifischen fraktionsinternen Disziplinarmaßnahmen gegen den Abgeordneten.
14.10. 12:00 zeit.de
3 Quellen
14.10. 12:10 aktiencheck.de
14.10. 12:50 jungefreiheit.de
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